Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeines/Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner.
Momente im Wald führt Waldbaden durch. Mit der Auftragserteilung gelten die nachfolgenden Bedingungen des Auftraggebers als angenommen. Abweichungen von diesen Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden den Teilnehmenden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der/die Teilnehmende muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
Vertragsgegenstand
Der Veranstalter bietet Kurse Waldbaden – Shinrin Yoku an. Diese können von maximal 8 Teilnehmern gleichzeitig besucht werden. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seiner Internetpräsenz bekannt gegeben. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Kursen zum Waldbaden oder damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen durch Momente im Wald.
Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten Anmeldung via Online-Formular, via elektronische Post oder durch mündliche Absprache und anschließender schriftlichen Anmeldung.
Die Anmeldung ist verbindlich, sie kann jedoch bis zu 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn seitens des Teilnehmenden storniert werden.
Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Anmeldung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.
Bei einer Gruppenanmeldung schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmenden verantwortlichen/mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich. Der Vertrag kann auch zustande kommen, indem ein per elektronischer Post versendetes Angebot vom Veranstalter per schriftlicher Zustimmung des verantwortlichen Teilnehmenden angenommen wird.
Momente im Wald ist berechtigt, die Durchführung der Veranstaltungen abzulehnen oder bis zum Veranstaltungsbeginn abzusagen, sofern wesentliche Gründe vorliegen. Ein wesentlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn nach Einschätzung von Momente im Wald der Aufenthalt im Freien bzw. im Wald erhöhte Gefahren mit sich bringt (z.B. Gewitter, Sturm und andere natürliche Gefährdungen). Weitere Gegebenheiten, wie die Zusammensetzung der zu unterrichtenden Gruppe, oder die Verfassung von Einzelpersonen, die erfolgreiche Durchführung der Veranstaltungen gefährden. Ebenso ist eine Absage möglich, wenn die für die Durchführung benötigten Genehmigungen nicht erteilt oder, sofern erteilt, wieder zurückgezogen werden. Eine Absage seitens Momente im Wald ist auch im Krankheitsfalle oder bei höherer Gewalt rechtens. Es bestehen dann keine gegenseitigen Forderungen.
Momente im Wald behält sich vor, bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist oder weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
Im Falle des Rücktritts seitens des Veranstalters wird dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet oder auf Wunsch die gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet.
Vertragsdauer und Vergütung
Der Vertrag beginnt mit Bestätigung der Anmeldung oder Buchung, per E-Mail oder mündlich. Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach den aktuellen und auf der Internetseite (www.momenteimwald.de) veröffentlichten Preisen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Bei individuell vereinbarten Veranstaltungen für Gruppen gelten die im Auftrag abgeschlossenen Preise. Dazu können Fahrtkosten, Übernachtungskosten und sonstige Spesen dem Auftraggeber entsprechend berechnet werden.
Der Teilnehmer kann per Überweisung seiner Zahlungspflicht nachkommen.
Sämtliche Zahlungen sind spätestens 3 Tage vor Kursbeginn ohne jeden Abzug fällig.
Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmern.
Können einzelne Leistungen durch eine/n Teilnehmer/in nicht in Anspruch genommen werden, so kann bis zu 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn die Teilnahme an einer alternativen gleichwertigen Veranstaltung vereinbart werden.
Bei Absagen mit weniger als 3 Tagen bis zum Veranstaltungsbeginn kann von Teilnehmenden eine andere Person zur Teilnahme berechtigt werden, der Veranstalter ist darüber zu informieren. Wird keine andere Personen benannt, so ist 50% des vereinbarten Preises zu bezahlen, sofern unmittelbar ein erneuter Vertragsabschluss für eine Veranstaltung mit Beginn innerhalb drei Monaten stattfindet. Die Rückerstattung wird auf die nächste Zahlung angerechnet.
In anderen Fällen wird die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Dies gilt nicht, in Fällen von höherer Gewalt. Bei höherer Gewalt wird der Teilnehmerbeitrag zurückerstattet.
Allgemeine Teilnahmebedingungen
Der/die Teilnehmende verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen den guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, die Teilnehmenden von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt den Teilnehmenden unbenommen.
Momente im Wald ist gegenüber den Teilnehmenden für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
Jede/r Teilnehmende stimmt der Haftungsbefreiung des Veranstalters bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Kurs bei Anmeldung zu. Dies gilt neben Personen- und Sachschäden, insbesondere auch für Folgen von Unfällen.
Die Teilnehmenden verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmenden von der Veranstaltung auszuschließen. Vor der Veranstaltung muss der/die Teilnehmende den Veranstalter über relevante gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informieren, damit der/die entsprechende Teilnehmende bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den/die betreffenden Teilnehmenden von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt den Teilnehmenden unbenommen.
Veranstaltungen und Kurse, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jede/r Teilnehmende nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
Verschwiegenheitspflicht
Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmenden/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
Haftung
Schadensersatzansprüche des Teilnehmenden/Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der/die Teilnehmende Ansprüche gegen diese geltend macht. Von dem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
Die Teilnahme an den Veranstaltungen von Momente im Wald erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter haftet nicht für Sachschäden oder Personenschäden (physischer oder psychischer Art). Der/die Teilnehmende macht keine Ansprüche wegen Schäden (auch Unfälle und Unfallfolgen) geltend, die durch die Teilnahme entstanden sind.
Sonstige Bestimmungen
Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb Momente im Wald mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Auftraggeber erteilt hiermit Momente im Wald seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekanntgewordener und zur Auftragsabwicklung notwendiger Daten.